des Geopark-Trägervereins Braunschweiger Land – Ostfalen e. V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist gemäß § 6, Abs. 1 der Satzung verfasst und selbst nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die in § 3 festgelegte Höhe der Beiträge. 2. Die festgesetzten Beträge werden zum 15. Januar erhoben.
01 Ordentliche Mitglieder Landkreis Helmstedt 60.000 € Landkreis Wolfenbüttel 70.000 € Stadt Wolfsburg 40.000 € Stadt Braunschweig 20.000 € Landkreis Peine 10.000 € Freilicht- und Erlebnismuseum Ostfalen e.V. frei Stadt Königslutter frei weitere Landkreise und kreisfreie Städte wird verhandelt Einheits-, Samt- Verbandsgemeinden, Städte 2.000 €
Gemeinde Ummendorf 1.000 €
02 Fördermitglieder Firmen, Vereine, Verbände, Gemeinden >/= 200 € Privatpersonen 30 € Ehepaare und Familien 40 € ermäßigt* 20 € *Azubis, Studenten (18 bis 27 Jahre), Rentner / Pensionäre
03 Kooperative Mitglieder frei 04 Ehrenmitglieder frei